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KfW-FAQ

Alle Fragen und Antworten der KfW zur "Heizungsförderung für Privatpersonen"


Wie funktioniert die Antragstellung durch eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft (WEG)?
Wie berechnet sich der Zuschuss für Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften im Basisantrag?
Wie berechnet sich der Zuschuss für selbst­nutzende Eigentümer in der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft (WEG) im Zusatzantrag?
Wie funktioniert die Antragstellung bei ungeteilten Mehrfamilien­häusern?
Wie berechnet sich der Zuschuss bei ungeteilten Mehrfamilien­häusern im Basisantrag?
Wie berechnet sich der Zuschuss für selbst­nutzende Eigentümer bei ungeteilten Mehr­familien­häusern im Zusatzantrag?
Muss ich zum Zeitpunkt der Antrag­stellung meine Immobilie bereits selbst bewohnen?
Wie werden Fachplanung und Baubegleitung gefördert?
Ich habe bereits eine Zusage vom BAFA. Wie kann ich die neue Heizungs­förderung der KfW nutzen?
Kann ich einen Antrag stellen, wenn die Heizung bereits letztes Jahr eingebaut wurde?
Ich habe als Privatperson ein Nießbrauchrecht bzw. Wohnrecht. Bin ich für die Heizungs­förderung antrags­berechtigt?
Ich habe bisher nur einen Kaufvertrag abgeschlossen. Die Ein­tragung in das Grund­buch steht noch aus. Kann ich einen Antrag stellen?
Ich bin bisher nur per Auflassungs­vormerkung Eigentümer/Eigentümerin der Immobilie. Die Eintragung in das Grund­buch steht noch aus. Kann ich einen Antrag stellen?
Ab wann gilt eine Heizung als 20 Jahre alt? Ab dem Zeit­punkt der ersten Inbetrieb­nahme oder ab dem Einbau in die Immobilie?
Kann ich den Zuschuss für die Heizungs­förderung mit dem Produkt „Wohn­gebäude – Kredit“ (261) kombinieren?