KfW-FAQ
Alle Fragen und Antworten der KfW zur "Heizungsförderung für Privatpersonen"
Von Etienne und 1 weiteren Person2 Autoren31 Artikel
- Ich habe nur einen Rentenbescheid. Kann ich diesen hochladen?
- Ich war in den relevanten Jahren gemeinsam mit meinem Ex-Partner beziehungsweise meiner Ex-Partnerin veranlagt und wir sind mittlerweile getrennt beziehungsweise geschieden. Wie wird das Einkommen nun berechnet?
- Mir liegen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht alle Einkommensteuerbescheide vor. Was kann ich tun?
- Welche Einkommensteuerbescheide werden benötigt und wann sind diese hochzuladen?
- Berücksichtigt die KfW auch im Ausland erzieltes Einkommen?
- Informationen zum Haushaltsjahreseinkommen
- Wie funktioniert die Antragstellung durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)?
- Wie berechnet sich der Zuschuss für Wohnungseigentümergemeinschaften im Basisantrag?
- Wie berechnet sich der Zuschuss für selbstnutzende Eigentümer in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) im Zusatzantrag?
- Wie funktioniert die Antragstellung bei ungeteilten Mehrfamilienhäusern?
- Wie berechnet sich der Zuschuss bei ungeteilten Mehrfamilienhäusern im Basisantrag?
- Wie berechnet sich der Zuschuss für selbstnutzende Eigentümer bei ungeteilten Mehrfamilienhäusern im Zusatzantrag?
- Muss ich zum Zeitpunkt der Antragstellung meine Immobilie bereits selbst bewohnen?
- Wie werden Fachplanung und Baubegleitung gefördert?
- Ich habe bereits eine Zusage vom BAFA. Wie kann ich die neue Heizungsförderung der KfW nutzen?
- Kann ich einen Antrag stellen, wenn die Heizung bereits letztes Jahr eingebaut wurde?
- Ich habe als Privatperson ein Nießbrauchrecht bzw. Wohnrecht. Bin ich für die Heizungsförderung antragsberechtigt?
- Ich habe bisher nur einen Kaufvertrag abgeschlossen. Die Eintragung in das Grundbuch steht noch aus. Kann ich einen Antrag stellen?
- Ich bin bisher nur per Auflassungsvormerkung Eigentümer/Eigentümerin der Immobilie. Die Eintragung in das Grundbuch steht noch aus. Kann ich einen Antrag stellen?
- Ab wann gilt eine Heizung als 20 Jahre alt? Ab dem Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme oder ab dem Einbau in die Immobilie?
- Kann ich den Zuschuss für die Heizungsförderung mit dem Produkt „Wohngebäude – Kredit“ (261) kombinieren?
- Wie alt darf die Meldebestätigung/Meldebescheinigung sein?
- Wie alt darf der Grundbuchauszug sein?
- Meine Anlagentechnik hat sich geändert, was ist zu tun?
- Ich habe nicht alle für mich möglichen Boni beantragt. Kann ich den Bonus (z. B. Klimageschwindigkeitsbonus oder Einkommensbonus) nachträglich noch beantragen?
- Ich habe im Antrag eine falsche Hausnummer angegeben. Wie kann ich diese ändern?
- Ich habe bei Antragstellung das falsche zu versteuernden Einkommen erfasst, was ist zu tun?
- Ich bin nicht Eigentümer der Immobilie, habe dennoch den Antrag gestellt. Kann ich den Zuschuss auf den Eigentümer übertragen lassen?
