Zum Hauptinhalt springen

Ich war in den relevanten Jahren gemeinsam mit meinem Ex-Partner beziehungs­weise meiner Ex-Partnerin veranlagt und wir sind mittler­weile getrennt beziehungs­weise geschieden. Wie wird das Einkommen nun berechnet?

Erfahren Sie, wie Ihr Einkommen berechnet wird, wenn Sie in den relevanten Jahren gemeinsam mit Ihrem Ex-Partner veranlagt waren.

Verfasst von Thies Hansen

Wenn Sie mit jemandem gemeinsam veranlagt waren, der nicht (mehr) im gleichen Haushalt lebt wie Sie, dann wird das gemeinsam zu versteuernde Ein­kommen bei der Be­rechnung nur zur Hälfte berücksichtigt.

Hat dies deine Frage beantwortet?