Wenn Sie mit jemandem gemeinsam veranlagt waren, der nicht (mehr) im gleichen Haushalt lebt wie Sie, dann wird das gemeinsam zu versteuernde Einkommen bei der Berechnung nur zur Hälfte berücksichtigt.
Erfahren Sie, wie Ihr Einkommen berechnet wird, wenn Sie in den relevanten Jahren gemeinsam mit Ihrem Ex-Partner veranlagt waren.
Wenn Sie mit jemandem gemeinsam veranlagt waren, der nicht (mehr) im gleichen Haushalt lebt wie Sie, dann wird das gemeinsam zu versteuernde Einkommen bei der Berechnung nur zur Hälfte berücksichtigt.