Nein. Eine nachträgliche Änderung der Bonusförderung ist nicht möglich.
Sie haben die Möglichkeit, auf die bestehende Zusage zu verzichten und einen neuen Antrag zu stellen. Für den neuen Antrag gelten die dann aktuellen Förderbedingungen einschließlich der Regelungen zum Vorhabenbeginn.
Bei einem Verzicht ab dem 31.12.2024 können Sie frühestens 6 Monate nach Eingang der Verzichtserklärung bei der KfW für das gleiche Vorhaben einen neuen Antrag stellen.