Im Basisantrag wird der Zuschussbetrag anhand der förderfähigen Kosten und der beantragten Zuschusskomponenten (Grundförderung, Effizienzbonus, Emissionsminderungszuschlag) berechnet. Als förderfähige Kosten kann maximal der Förderhöchstbetrag für das vorliegende Gebäude bzw. für die zu fördernden Wohneinheiten berücksichtigt werden. Der Förderhöchstbetrag für das Gesamtgebäude wird anhand der Anzahl der Wohneinheiten ermittelt. Falls nicht alle Wohneinheiten gefördert werden, dann wird der Förderhöchstbetrag für das Gesamtgebäude zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten aufgeteilt und der anteilige Förderhöchstbetrag für die zu fördernden Wohneinheiten ermittelt.
Erfahren Sie, wie sich der Zuschuss für ungeteilte MFH im Basisantrag anhand der förderfähigen Kosten und Zuschusskomponenten berechnet.
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