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Wie berechnet sich der Zuschuss bei ungeteilten Mehrfamilien­häusern im Basisantrag?

Erfahren Sie, wie sich der Zuschuss für ungeteilte MFH im Basisantrag anhand der förderfähigen Kosten und Zuschusskomponenten berechnet.

Verfasst von Thies Hansen

Im Basisantrag wird der Zuschussbetrag anhand der förderfähigen Kosten und der beantragten Zuschusskomponenten berechnet. Seit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 ist im Basisantrag ausschließlich die Grundförderung von 30 % beantragbar – Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind entfallen.

Als förderfähige Kosten kann maximal der Förderhöchstbetrag für das vorliegende Gebäude und für die zu fördernden Wohneinheiten berücksichtigt werden.

Der Förderhöchstbetrag für das Gesamtgebäude wird anhand der Anzahl der Wohneinheiten ermittelt:

  • Erste Wohneinheit: 28.000 € (bis 31.01.2027; danach halbjährliche Absenkung um jeweils 750 €)

  • Zweite bis sechste Wohneinheit: je 15.000 €

  • Ab der siebten Wohneinheit: je 8.000 €

Falls nicht alle Wohneinheiten gefördert werden, wird der Förderhöchstbetrag für das Gesamtgebäude zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten aufgeteilt und daraus der anteilige Förderhöchstbetrag für die zu fördernden Wohneinheiten ermittelt.

Quelle: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458).

Stand: 10.09.2026

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