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Wie berechnet sich der Zuschuss für Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften im Basisantrag?

Erfahren Sie, wie der Zuschuss für WEGs im Basisantrag anhand förderfähiger Kosten und Zuschusskomponenten berechnet wird.

Verfasst von Thies Hansen

Im Basisantrag wird der Zuschuss­betrag anhand der förder­fähigen Kosten und der bean­tragten Zuschuss­komponenten (Grund­förderung, Effizienz­bonus, Emissions­minderungs­zuschlag) berechnet. Als förder­fähige Kosten kann maximal der Förder­höchst­betrag für das vor­liegende Gebäude bzw. für die zu fördernden Wohn­einheiten berück­sichtigt werden. Der Förder­höchst­betrag für das Gesamt­gebäude wird anhand der An­zahl der Wohn­einheiten ermittelt. Falls nicht alle Wohn­einheiten gefördert werden, dann wird der Förder­höchst­betrag für das Gesamt­gebäude zu gleichen Teilen auf alle Wohn­einheiten auf­geteilt und der anteilige Förder­höchst­betrag für die zu fördernden Wohn­einheiten ermittelt.

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