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Wie berechnet sich der Zuschuss für Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften im Basisantrag?

Erfahren Sie, wie der Zuschuss für WEGs im Basisantrag anhand förderfähiger Kosten und Zuschusskomponenten berechnet wird.

Verfasst von Thies Hansen

Im Basisantrag wird der Zuschussbetrag anhand der förderfähigen Kosten und der beantragten Zuschusskomponenten berechnet.

Seit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 ist im Basisantrag ausschließlich die Grundförderung von 30 % beantragbar – Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind entfallen.

Als förderfähige Kosten kann maximal der Förderhöchstbetrag für das vorliegende Gebäude beziehungsweise für die zu fördernden Wohneinheiten berücksichtigt werden. Der Förderhöchstbetrag für das Gesamtgebäude wird anhand der Anzahl der Wohneinheiten ermittelt:

  • Erste Wohneinheit: 28.000 € (bis 31.01.2027; danach halbjährliche Absenkung um jeweils 750 €)

  • Zweite bis sechste Wohneinheit: je 15.000 €

  • Ab der siebten Wohneinheit: je 8.000 €

Falls nicht alle Wohneinheiten gefördert werden, wird der Förderhöchstbetrag für das Gesamtgebäude zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten aufgeteilt und daraus der anteilige Förderhöchstbetrag für die zu fördernden Wohneinheiten ermittelt.

Quelle: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458).

Stand: 10.09.2026

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