Nein, es ist ausreichend, wenn Sie den Lieferungs- oder Leistungsvertrag des Hauptgewerkes (Heizung) hochladen.
Erfahren Sie, ob alle Lieferungs- oder Leistungsverträge hochgeladen werden müssen oder ob der Vertrag des Hauptgewerks ausreicht.
Nein, es ist ausreichend, wenn Sie den Lieferungs- oder Leistungsvertrag des Hauptgewerkes (Heizung) hochladen.