Der Zusatzantrag umfasst den Klimageschwindigkeitsbonus und/oder den Einkommensbonus.
Im Zusatzantrag wird der Zuschussbetrag anhand der anteiligen förderfähigen Kosten für die selbstgenutzte Wohneinheit und der beantragten Zuschusskomponenten (Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus) berechnet. Die anteiligen förderfähigen Kosten werden innerhalb der Antragstellung automatisch ermittelt. Dafür werden die berücksichtigten förderfähigen Gesamtkosten aus der Bestätigung zum Antrag (BzA) des Basisantrages und der Miteigentumsanteil an der WEG herangezogen. Als anteilige förderfähige Kosten kann maximal der Förderhöchstbetrag für die vorliegende (selbstgenutzte) Wohneinheit berücksichtigt werden. Hierfür wird der Förderhöchstbetrag für das Gesamtgebäude zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten aufgeteilt.