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Wie berechnet sich der Zuschuss für selbst­nutzende Eigentümer bei ungeteilten Mehr­familien­häusern im Zusatzantrag?

Erfahren Sie, wie sich der Zuschuss für selbstnutzende Eigentümer bei ungeteilten Mehrfamilienhäusern im Zusatzantrag berechnet.

Verfasst von Thies Hansen

Der Zusatzantrag umfasst den Klima­geschwindig­keitsbonus und/oder den Einkommens­bonus.


Im Zusatzantrag wird der Zuschuss­betrag anhand der anteiligen förder­fähigen Kosten für die selbst­genutzte Haupt- oder alleinige Wohn­einheit und der beantragten Zuschuss­komponenten (Klima­geschwindig­keits­bonus, Einkommens­bonus) berechnet. Die anteiligen förder­fähigen Kosten werden innerhalb der Antrag­stellung automatisch ermittelt. Dafür werden die berück­sichtigten förder­fähigen Gesamt­kosten aus der Bestätigung zum Antrag (BzA) des Basis­antrags und der Anteil der selbst­genutzten Wohn­einheit an der Anzahl der zu fördernden Wohn­einheiten heran­gezogen. Als anteilige förder­fähige Kosten kann maximal der Förder­höchst­betrag für die vorliegende (selbst­genutzte) Wohn­einheit berück­sichtigt werden. Hierfür wird der Förder­höchst­betrag für das Gesamt­gebäude zu gleichen Teilen auf alle Wohn­einheiten aufgeteilt.

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