Mit Erstellung der Bestätigung nach Durchführung hat Ihr Fachunternehmen bzw. Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz die Möglichkeit, die tatsächlich installierte förderfähige Anlagentechnik zu bestätigen. Eine Änderung der bestehenden Zusage ist nicht notwendig.
Erfahren Sie, was zu tun ist, wenn sich Ihre Anlagentechnik geändert hat und wie die neue Technik bestätigt wird.
Verfasst von Admin
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