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Berücksichtigt die KfW auch im Ausland erzieltes Ein­kommen?
Berücksichtigt die KfW auch im Ausland erzieltes Ein­kommen?

Erfahren Sie, ob die KfW auch im Ausland erzieltes Einkommen berücksichtigt und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind.

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Verfasst von Admin
Vor über einer Woche aktualisiert

Ja, wir berücksichtigen bei der Berechnung des Haushaltsjahres­einkommens auch im Ausland erzieltes Ein­kommen.

Hat Ihr Haus­halt in den relevanten Jahren vollständig oder teilweise im Ausland Ein­künfte erzielt, benötigen wir die im Ausland erhaltenen Einkommen­steuer­bescheide für die relevanten Jahre zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung.

Die beglaubigte Übersetzung muss durch einen öffentlich ver­eidigten und anerkannten Über­setzer gefertigt worden sein. Sie finden einen öffentlich vereidigten und an­erkannten Übersetzer unter www.justiz-uebersetzer.de.

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