Ja, Sie können die Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ mit der neuen Heizungsförderung kombinieren und Ihre Vorhaben parallel durchführen. Wichtig ist, dass keine Kosten doppelt angesetzt werden. Das bedeutet, die Kosten für die neue Heizung sind aus den Gesamtkosten für die Sanierung zum Effizienzhaus herauszurechnen.
Die Kombination ist auch dann möglich, wenn Sie eine Zusage für die Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ aus dem Jahr 2023 oder den Vorjahren haben. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie für die neue Heizungsanlage keinen Lieferungs- oder Leistungsvertrag vor dem 29.12.2023 abgeschlossen haben.
Wichtiger Hinweis: Die Vorteile für ein Effizienzhaus Erneuerbare-Energien-Klasse im Programm „Wohngebäude – Kredit (261)“ können bei dieser Kombination nicht genutzt werden.