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Kann ich den Zuschuss für die Heizungs­förderung mit dem Produkt „Wohn­gebäude – Kredit“ (261) kombinieren?
Kann ich den Zuschuss für die Heizungs­förderung mit dem Produkt „Wohn­gebäude – Kredit“ (261) kombinieren?

Erfahren Sie, ob Sie den Zuschuss für die Heizungsförderung mit dem Produkt „Wohngebäude – Kredit (261)“ kombinieren können.

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Verfasst von Admin
Vor über 5 Monaten aktualisiert

Ja, Sie können die Förderung „Wohn­gebäude – Kredit (261)“ mit der neuen Heizungs­förderung kombinieren und Ihre Vor­haben parallel durch­führen. Wichtig ist, dass keine Kosten doppelt angesetzt werden. Das bedeutet, die Kosten für die neue Heizung sind aus den Gesamt­kosten für die Sanierung zum Effizienz­haus heraus­zurechnen.


Die Kombination ist auch dann möglich, wenn Sie eine Zusage für die Förderung „Wohn­gebäude – Kredit (261)“ aus dem Jahr 2023 oder den Vorjahren haben. Die Vor­aussetzung hierfür ist, dass Sie für die neue Heizungs­anlage keinen Lieferungs- oder Leistungs­vertrag vor dem 29.12.2023 abgeschlossen haben.


Wichtiger Hinweis: Die Vorteile für ein Effizienz­haus Erneuerbare-Energien-Klasse im Programm „Wohn­gebäude – Kredit (261)“ können bei dieser Kombination nicht genutzt werden.

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