Nach Absenden des Antrages kann die Eingabe nicht mehr verändert werden. Die korrekten Werte teilen Sie uns im Zuge der Nachweiseinreichung mit. Hierbei reichen Sie die relevanten Einkommensteuerbescheide ein, aus denen wir die korrekten Werte übernehmen. Anhand dessen prüfen wir die Einkommensgrenzen.
Quelle: KfW (Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/) (Stand: 20.06.2024)