Eine Antragstellung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern erfolgt über einen gemeinschaftlichen Basisantrag und gegebenenfalls weitere Zusatzanträge. Der Basisantrag umfasst die Grundförderung und gegebenenfalls den Effizienzbonus und/oder den Emissionsminderungszuschlag für Maßnahmen am Wohngebäude.
Eine Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person ist nur für WEGs mit einer Maßnahme am Gemeinschaftseigentum zugelassen. Ein Antrag wird in diesem Fall entweder von der Verwaltung der WEG oder ausschließlich in dem Fall, dass die WEG keine Verwaltung bestellt hat, von einer bevollmächtigten Person, die Eigentümerin bzw. Eigentümer in der WEG ist, gestellt.
Wenn der Antrag von der Verwaltung der WEG gestellt wird, laden Sie bei der Nachweiseinreichung bitte das zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Protokoll der Verwalterbestellung hoch. Darüber hinaus laden Sie bei einer WEG-Verwalter-Gesellschaft bitte den Registerauszug hoch. Liegt für eine Verwaltung einer WEG kein Registereintrag vor, laden Sie bitte die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag hoch, aus dem sich die Vertretungsmacht des Antragstellenden zum Zeitpunkt der Antragstellung ergibt. Bei einer Gesamtvertretung füllen Sie zusätzlich unser Vollmachtformular für Gesamtvertretungsbefugnis(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) aus und laden bei der Nachweiseinreichung ebenfalls die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Vollmacht hoch. Wenn der Antrag durch eine bevollmächtigte Eigentümerin bzw. einen bevollmächtigten Eigentümer gestellt wird, füllen Sie bitte unser Vollmachtformular(PDF, 617 KB, nicht barrierefrei) aus und laden Sie bei der Nachweiseinreichung ein zum Zeitpunkt der Antragstellung gültiges Vollmachtformular hoch. Der Zusatzantrag kann von selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern für die selbstbewohnte Haupt- oder alleinige Wohneinheit beantragt werden, wenn ein Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus oder den Einkommensbonus besteht.
Für die Antragstellung wird die Zuschussreferenznummer und die BzA-ID von Ihrer Bestätigung zum Antrag (BzA) des Basisantrags benötigt. Der Zusatzantrag muss spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrages und vor der Nachweiseinreichung für den Basisantrag gestellt werden.