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Wie funktioniert die Antragstellung durch eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft (WEG)?
Wie funktioniert die Antragstellung durch eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft (WEG)?

Erfahren Sie, wie Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) einen Antrag stellen können und welche Dokumente dafür erforderlich sind.

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Verfasst von Admin
Vor über einer Woche aktualisiert

Eine Antragstellung für Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) mit mehreren Eigen­tümer­innen und Eigen­tümern erfolgt über einen gemein­schaftlichen Basis­antrag und gegebenen­falls weitere Zusatz­anträge. Der Basis­antrag umfasst die Grund­förderung und gegebenen­falls den Effizienz­bonus und/oder den Emissions­minderungs­zuschlag für Maß­nahmen am Wohn­gebäude.

Eine Antragstellung durch eine bevoll­mächtigte Person ist nur für WEGs mit einer Maß­nahme am Gemein­schafts­eigentum zugelassen. Ein Antrag wird in diesem Fall entweder von der Ver­waltung der WEG oder aus­schließlich in dem Fall, dass die WEG keine Verwaltung bestellt hat, von einer bevoll­mächtigten Person, die Eigen­tümerin bzw. Eigen­tümer in der WEG ist, gestellt.

Wenn der Antrag von der Verwaltung der WEG gestellt wird, laden Sie bei der Nachweis­einreichung bitte das zum Zeit­punkt der Antrag­stellung gültige Protokoll der Verwalter­bestellung hoch. Darüber hinaus laden Sie bei einer WEG-Verwalter-Gesellschaft bitte den Register­auszug hoch. Liegt für eine Verwaltung einer WEG kein Register­eintrag vor, laden Sie bitte die Satzung oder den Gesellschafts­vertrag hoch, aus dem sich die Vertretungs­macht des Antrag­stellenden zum Zeitpunkt der Antrag­stellung ergibt. Bei einer Gesamt­vertretung füllen Sie zusätzlich unser Vollmachtformular für Gesamtvertretungsbefugnis(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) aus und laden bei der Nachweis­einreichung ebenfalls die zum Zeitpunkt der Antrag­stellung gültige Vollmacht hoch. Wenn der Antrag durch eine bevoll­mächtigte Eigen­tümerin bzw. einen bevoll­mächtigten Eigen­tümer gestellt wird, füllen Sie bitte unser Vollmachtformular(PDF, 617 KB, nicht barrierefrei) aus und laden Sie bei der Nachweis­einreichung ein zum Zeitpunkt der Antragstellung gültiges Vollmacht­formular hoch. Der Zusatzantrag kann von selbst­nutzenden Eigen­tümer­innen und Eigen­tümern für die selbst­bewohnte Haupt- oder alleinige Wohn­einheit beantragt werden, wenn ein Anspruch auf den Klima­geschwindigkeits­bonus oder den Einkommens­bonus besteht.

Für die Antragstellung wird die Zuschuss­referenz­nummer und die BzA-ID von Ihrer Bestätigung zum Antrag (BzA) des Basis­antrags benötigt. Der Zusatz­antrag muss spätestens sechs Monate nach Zusage des Basis­antrages und vor der Nachweis­ein­reichung für den Basis­antrag gestellt werden.

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