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Wie funktioniert die Antragstellung bei ungeteilten Mehrfamilien­häusern?

Erfahren Sie, wie die Antragstellung für ungeteilte Mehrfamilienhäuser funktioniert und welche Unterlagen benötigt werden.

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Verfasst von Thies Hansen
Vor über einem Jahr aktualisiert

Eine Antragstellung für ungeteilte Mehrfamilien­häuser erfolgt über einen Basis­antrag und gegebenen­falls weitere Zusatz­anträge. Der Basis­antrag umfasst die Grund­förderung und gegebenen­falls den Effizienz­bonus und/oder den Emissions­minderungs­zuschlag für Maßnahmen am Wohn­gebäude.


Bei mehreren Eigentümer­innen und Eigen­tümern bestätigt die Antrag­stellerin bzw. der Antrag­steller bei Antrag­stellung deren Einver­ständnis mit der Beantragung der Förderung.


Der Zusatzantrag kann von selbst­nutzenden Eigen­tümerinnen und Eigen­tümern für die selbst­bewohnte Haupt- oder alleinige Wohn­einheit beantragt werden, wenn ein Anspruch auf den Klima­geschwindig­keits­bonus oder den Einkommens­bonus besteht.


Für die Antrag­stellung wird die Zuschuss­referenz­nummer und die BzA-ID von Ihrer Bestätigung zum Antrag (BzA) des Basis­antrags benötigt. Der Zusatz­antrag muss spätestens sechs Monate nach Zusage des Basis­antrages und vor der Nachweis­ein­reichung für den Basis­antrag gestellt werden.

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