Eine Antragstellung für ungeteilte Mehrfamilienhäuser erfolgt über einen Basisantrag und gegebenenfalls weitere Zusatzanträge. Der Basisantrag umfasst die Grundförderung und gegebenenfalls den Effizienzbonus und/oder den Emissionsminderungszuschlag für Maßnahmen am Wohngebäude.
Bei mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern bestätigt die Antragstellerin bzw. der Antragsteller bei Antragstellung deren Einverständnis mit der Beantragung der Förderung.
Der Zusatzantrag kann von selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern für die selbstbewohnte Haupt- oder alleinige Wohneinheit beantragt werden, wenn ein Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus oder den Einkommensbonus besteht.
Für die Antragstellung wird die Zuschussreferenznummer und die BzA-ID von Ihrer Bestätigung zum Antrag (BzA) des Basisantrags benötigt. Der Zusatzantrag muss spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrages und vor der Nachweiseinreichung für den Basisantrag gestellt werden.
