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Wie funktioniert die Antragstellung bei ungeteilten Mehrfamilien­häusern?

Erfahren Sie, wie die Antragstellung für ungeteilte Mehrfamilienhäuser funktioniert und welche Unterlagen benötigt werden.

Verfasst von Thies Hansen

Eine Antragstellung für ungeteilte Mehrfamilienhäuser erfolgt über einen Basisantrag und gegebenenfalls einen Zusatzantrag.

Der Basisantrag umfasst die Grundförderung von 30 % für Maßnahmen am Wohngebäude. Bei mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern bestätigt die antragstellende Person bei Antragstellung deren Einverständnis mit der Beantragung der Förderung.

Der Zusatzantrag kann von selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern für die selbstbewohnte Haupt- oder alleinige Wohneinheit beantragt werden, wenn ein Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus oder den Einkommensbonus besteht.

Für die Antragstellung werden die Zuschussreferenznummer und die BzA-ID aus der Bestätigung zum Antrag (BzA) des Basisantrags benötigt.

Der Zusatzantrag muss spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrags und vor der Nachweiseinreichung für den Basisantrag gestellt werden.

Hinweis: Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind mit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 entfallen und können im Basisantrag nicht mehr beantragt werden.


Quelle: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458).

Stand: 10.09.2026

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