Nein, der Kaufvertrag ist bei Antragstellung nicht ausreichend. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens eine Auflassungsvormerkung vorliegen haben, sowie alle weiteren Förderbedingungen einhalten.
Erfahren Sie, ob Sie einen Antrag stellen können, wenn nur der Kaufvertrag abgeschlossen ist und die Grundbucheintragung noch aussteht.

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