Nein, der Kaufvertrag ist bei Antragstellung nicht ausreichend. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens eine Auflassungsvormerkung vorliegen haben, sowie alle weiteren Förderbedingungen einhalten.
Ich habe bisher nur einen Kaufvertrag abgeschlossen. Die Eintragung in das Grundbuch steht noch aus. Kann ich einen Antrag stellen?
Erfahren Sie, ob Sie einen Antrag stellen können, wenn nur der Kaufvertrag abgeschlossen ist und die Grundbucheintragung noch aussteht.

Verfasst von Admin
Vor über 11 Monaten aktualisiert