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Ich habe bisher nur einen Kaufvertrag abgeschlossen. Die Ein­tragung in das Grund­buch steht noch aus. Kann ich einen Antrag stellen?

Erfahren Sie, ob Sie einen Antrag stellen können, wenn nur der Kaufvertrag abgeschlossen ist und die Grundbucheintragung noch aussteht.

Verfasst von Thies Hansen

Nein, der Kauf­vertrag ist bei Antrag­stellung nicht aus­reichend. Sie müssen zum Zeit­punkt der Antrag­stellung mindestens eine Auflassungs­vormerkung vorliegen haben, sowie alle weiteren Förder­bedingungen einhalten.

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