Ja, mit Antragstellung müssen Sie Ihre Immobilie selbst als Haupt- oder alleinige Wohnung bewohnen. Eine Meldebestätigung oder Meldebescheinigung ist mit den Nachweisen zur Vorhabendurchführung einzureichen.
Erfahren Sie, ob Sie Ihre Immobilie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits selbst bewohnen müssen.
Verfasst von Admin
Vor über 5 Monaten aktualisiert