Ja, mit Antragstellung müssen Sie Ihre Immobilie selbst als Haupt- oder alleinige Wohnung bewohnen. Eine Meldebestätigung oder Meldebescheinigung ist mit den Nachweisen zur Vorhabendurchführung einzureichen.
Muss ich zum Zeitpunkt der Antragstellung meine Immobilie bereits selbst bewohnen?
Erfahren Sie, ob Sie Ihre Immobilie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits selbst bewohnen müssen.

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Vor über 11 Monaten aktualisiert