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Muss ich zum Zeitpunkt der Antrag­stellung meine Immobilie bereits selbst bewohnen?

Erfahren Sie, ob Sie Ihre Immobilie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits selbst bewohnen müssen.

Verfasst von Thies Hansen

Ja, mit Antrag­stellung müssen Sie Ihre Immobilie selbst als Haupt- oder alleinige Wohnung bewohnen. Eine Melde­bestätigung oder Melde­bescheinigung ist mit den Nach­weisen zur Vorhaben­durch­führung einzureichen.

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