Nein, Privatpersonen, die nicht Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie sind, sind nicht antragsberechtigt.
Erfahren Sie, ob Sie als Privatperson mit Nießbrauch- oder Wohnrecht für die Heizungsförderung antragsberechtigt sind.
Verfasst von Admin
Vor über einer Woche aktualisiert