Zum Hauptinhalt springen

Ich habe als Privatperson ein Nießbrauchrecht bzw. Wohnrecht. Bin ich für die Heizungs­förderung antrags­berechtigt?

Erfahren Sie, ob Sie als Privatperson mit Nießbrauch- oder Wohnrecht für die Heizungsförderung antragsberechtigt sind.

Admin avatar
Verfasst von Admin
Vor über 11 Monaten aktualisiert
Hat dies deine Frage beantwortet?