Nein, Privatpersonen, die nicht Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie sind, sind nicht antragsberechtigt.
Ich habe als Privatperson ein Nießbrauchrecht bzw. Wohnrecht. Bin ich für die Heizungsförderung antragsberechtigt?
Erfahren Sie, ob Sie als Privatperson mit Nießbrauch- oder Wohnrecht für die Heizungsförderung antragsberechtigt sind.

Verfasst von Admin
Vor über 11 Monaten aktualisiert