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Ich habe als Privatperson ein Nießbrauchrecht bzw. Wohnrecht. Bin ich für die Heizungs­förderung antrags­berechtigt?

Erfahren Sie, ob Sie als Privatperson mit Nießbrauch- oder Wohnrecht für die Heizungsförderung antragsberechtigt sind.

Verfasst von Thies Hansen

Nein, Privat­personen, die nicht Eigen­tümerin oder Eigen­tümer einer Immobilie sind, sind nicht antrags­berechtigt.

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