Ein Wechsel ist nur möglich, wenn noch nicht mit dem förderfähigen Vorhaben begonnen wurde. In diesem Fall können Sie auf die Zusage vom BAFA verzichten und unmittelbar nach dem Eingang der Verzichtserklärung bis zum 31.12.2024 einen neuen Antrag für das gleiche Vorhaben bei der KfW stellen.
Ab dem 01.01.2025 gilt, dass erst 6 Monate nach dem Verzicht ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben bei der KfW gestellt werden kann. Für den neuen Antrag gelten die dann aktuellen Förderbedingungen einschließlich der Regelungen zum Vorhabenbeginn.
Ein flexibler Wechsel von der alten zur neuen Heizungsförderung ist somit möglich.