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Ich habe bereits eine Zusage vom BAFA. Wie kann ich die neue Heizungs­förderung der KfW nutzen?
Ich habe bereits eine Zusage vom BAFA. Wie kann ich die neue Heizungs­förderung der KfW nutzen?

Erfahren Sie, wie Sie die neue Heizungsförderung der KfW nutzen können, wenn Sie bereits eine Zusage vom BAFA haben.

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Verfasst von Admin
Vor über 5 Monaten aktualisiert

Ein Wechsel ist nur möglich, wenn noch nicht mit dem förder­fähigen Vor­haben begonnen wurde. In diesem Fall können Sie auf die Zusage vom BAFA verzichten und unmittelbar nach dem Eingang der Verzichts­erklärung bis zum 31.12.2024 einen neuen Antrag für das gleiche Vorhaben bei der KfW stellen.


Ab dem 01.01.2025 gilt, dass erst 6 Monate nach dem Verzicht ein neuer Antrag für das gleiche Vor­haben bei der KfW gestellt werden kann. Für den neuen Antrag gelten die dann aktuellen Förder­bedingungen einschließlich der Regelungen zum Vorhaben­beginn.


Ein flexibler Wechsel von der alten zur neuen Heizungs­förderung ist somit möglich.

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