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Informationen zum Haushaltsjahreseinkommen
Informationen zum Haushaltsjahreseinkommen
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Verfasst von Admin
Vor über 2 Monaten aktualisiert

Als Haushaltsjahreseinkommen gilt:

  • das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers und ggf. des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft sowie weiterer in der gleichen Wohnung lebender Eigentümerinnen oder Eigentümer und deren Ehe- oder Lebenspartnerinnen oder -partner oder deren Partnerinnen oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft

  • das durchschnittliche Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung (für Anträge im Jahr 2024 also der Durchschnitt von 2022 und 2021)

  • das Einkommen, das als zu versteuerndes Einkommen im Einkommensteuerbescheid steht

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