Zum Hauptinhalt springen
Alle KollektionenKfW-FAQAntragsstellung
Ich bin bisher nur per Auflassungs­vormerkung Eigentümer/Eigentümerin der Immobilie. Die Eintragung in das Grund­buch steht noch aus. Kann ich einen Antrag stellen?
Ich bin bisher nur per Auflassungs­vormerkung Eigentümer/Eigentümerin der Immobilie. Die Eintragung in das Grund­buch steht noch aus. Kann ich einen Antrag stellen?

Erfahren Sie, ob Sie einen Antrag stellen können, wenn Sie nur per Auflassungsvormerkung als Eigentümer*in der Immobilie eingetragen sind.

Admin avatar
Verfasst von Admin
Vor über 5 Monaten aktualisiert
Hat dies deine Frage beantwortet?