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Ich bin bisher nur per Auflassungs­vormerkung Eigentümer/Eigentümerin der Immobilie. Die Eintragung in das Grund­buch steht noch aus. Kann ich einen Antrag stellen?

Erfahren Sie, ob Sie einen Antrag stellen können, wenn Sie nur per Auflassungsvormerkung als Eigentümer*in der Immobilie eingetragen sind.

Thies Hansen avatar
Verfasst von Thies Hansen
Vor über einem Jahr aktualisiert
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