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Ich bin bisher nur per Auflassungs­vormerkung Eigentümer/Eigentümerin der Immobilie. Die Eintragung in das Grund­buch steht noch aus. Kann ich einen Antrag stellen?

Erfahren Sie, ob Sie einen Antrag stellen können, wenn Sie nur per Auflassungsvormerkung als Eigentümer*in der Immobilie eingetragen sind.

Verfasst von Thies Hansen

Ja, die Auflassungs­vormerkung ist bei Antrag­stellung ausreichend. Mit Ein­reichung des Nach­weises müssen Sie im Grund­buch als Eigen­tümern bzw. Eigentümer eingetragen sein.


Der Grundbuch­auszug muss mit Nachweis­einreichung im Kunden­portal „Meine KfW“ hoch­geladen werden. Andere Nachweis­dokumente akzeptieren wir nicht.

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