Ja, die Auflassungsvormerkung ist bei Antragstellung ausreichend. Mit Einreichung des Nachweises müssen Sie im Grundbuch als Eigentümern bzw. Eigentümer eingetragen sein.
Der Grundbuchauszug muss mit Nachweiseinreichung im Kundenportal „Meine KfW“ hochgeladen werden. Andere Nachweisdokumente akzeptieren wir nicht.