Bei der KfW-Heizungsförderung 458 können auch Gebäude mit mehreren Wohneinheiten gefördert werden.
Der Förderhöchstbetrag richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten.
Seit dem 21.07.2026 werden für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 €, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 € und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt.
