Die Angabe der Nennleistung ist laut KfW freiwillig. Angegeben werden sollte die Nennleistung, welche Sie im Liefer- und Leistungsvertrag bei der Heizungsanlage angegeben haben.
Quelle: KfW, 10. März 2024
Die Angabe der Nennleistung ist laut KfW freiwillig. Angegeben werden sollte die Nennleistung, welche Sie im Liefer- und Leistungsvertrag bei der Heizungsanlage angegeben haben.
Quelle: KfW, 10. März 2024