Eine Bestätigung zum Antrag (BzA) ist ab dem Tag ihrer Erstellung sechs Monate gültig. Jede BzA erhält eine eindeutige Identifikationsnummer – die sogenannte BzA-ID.
Was innerhalb der sechs Monate passieren muss
Ihr Kunde muss innerhalb dieses Zeitraums den Förderantrag mit der BzA-ID im Portal „Meine KfW“ einreichen.
Wichtig: Entscheidend ist die Antragstellung, nicht die Umsetzung der Maßnahme.
Nach der Förderzusage beginnt für die Umsetzung ein eigener Bewilligungszeitraum. Dieser beträgt in der Regel 36 Monate. Maßgeblich ist jedoch immer die Frist im jeweiligen Zuwendungsbescheid. Wird innerhalb der sechs Monate kein Antrag gestellt, verliert die BzA ihre Gültigkeit. In diesem Fall muss eine neue BzA erstellt werden – durch das Fachunternehmen oder den beteiligten Energie-Effizienz-Experten.
In autarc können Sie die Förderhilfe im jeweiligen Projekt unter Services > Förderhilfe erneut anstoßen.
Wichtig: Eine BzA reserviert keine Förderhöhe
Eine gültige BzA sichert nicht automatisch die zum Zeitpunkt ihrer Erstellung geltenden Fördersätze. Für die Bewilligung und die Höhe der Förderung sind grundsätzlich die Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend. Ändern sich die Förderbedingungen, kann die KfW zusätzlich Stichtage festlegen.
Bei der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 galt beispielsweise:
Nur wenn die BzA bis zum 8. Juli 2026 erstellt und der Förderantrag bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr eingereicht wurde, konnten noch die bisherigen Förderbedingungen berücksichtigt werden.
Eine vorhandene und noch gültige BzA allein reichte dafür nicht aus.
Unsere Empfehlung für die Praxis
Erstellen Sie die BzA möglichst dann, wenn die Planung bereits weit genug fortgeschritten ist und der Antrag zeitnah gestellt werden kann.
Stellen Sie den Förderantrag, sobald die Planung abgeschlossen und der Liefer- und Leistungsvertrag mit der erforderlichen aufschiebenden oder auflösenden Bedingung geschlossen wurde.
Wenn Änderungen der Förderbedingungen angekündigt werden, achten Sie besonders auf die Frist für die Antragstellung. Die Erstellung der BzA allein sichert die bisherigen Konditionen nicht.
Aktuell relevant: Für das erste Quartal 2027 ist eine Absenkung der Grundförderung für Wärmepumpen angekündigt. Wird eine bereits erstellte BzA erst nach einer entsprechenden Änderung der Förderbedingungen für den Antrag verwendet, können bereits die dann geltenden Fördersätze maßgeblich sein.
Was bei der Erstellung der BzA wichtig ist
Achten Sie darauf, die voraussichtlichen Kosten möglichst vollständig und realistisch anzugeben.
Dabei sollten Sie:
die Kosten als Bruttowerte erfassen,
alle relevanten Gewerke berücksichtigen,
auch förderfähige Umfeldmaßnahmen einbeziehen.
Spätere Kostenerhöhungen können nicht ohne Weiteres zur ursprünglich angegebenen Fördersumme hinzugerechnet werden.
Fallen die tatsächlichen Rechnungen am Ende höher aus als die in der BzA angegebenen Kosten, muss dies bei der weiteren Abwicklung beziehungsweise bei der Bestätigung nach Durchführung (BnD) entsprechend berücksichtigt werden.
Unser Tipp: Erfassen Sie die voraussichtlichen Gesamtkosten deshalb bereits bei der BzA-Erstellung so vollständig und realistisch wie möglich.
Wie geht es danach weiter?
Wie der Förderprozess in autarc von der BzA bis zur BnD funktioniert, erklären wir im Artikel „BzA & BnD: Förderanträge für die KfW-Heizungsförderung“.
Die aktuellen Fördersätze, Boni und Höchstgrenzen finden Sie im Artikel „KfW-Heizungsförderung 458: Fördersätze, Boni und Höchstgrenzen“.
Bei Fragen zu einem konkreten Förderfall können Sie sich jederzeit an unser autarc-Energieberater-Team unter [email protected] wenden.
Quellen: KfW
Stand: 11.09.2026
