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Wie lange ist die BnD gültig – und welche Fristen gelten für die Auszahlung?

Verfasst von Etienne Krause

Eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ist ab dem Tag ihrer Erstellung 12 Monate gültig. Jede BnD erhält eine eindeutige Identifikationsnummer – die sogenannte BnD‑ID. Mit der BnD wird bestätigt, dass die geförderte Maßnahme wie beantragt umgesetzt wurde. Sie ist damit eine wichtige Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses.

Zwei Fristen, die Sie im Blick behalten sollten

Die zwölfmonatige Gültigkeit der BnD ist nicht mit der eigentlichen Nachweisfrist zu verwechseln.

Für die Einreichung gelten insbesondere folgende Fristen:

  • Nachweisfrist: Ihr Kunde muss den Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens einreichen. Maßgeblich ist in der Regel das Datum der Schlussrechnung.

  • Bewilligungszeitraum: Dieser beträgt in der Regel 36 Monate ab der Zusage der KfW.

Spätestens müssen die Nachweise sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums eingereicht werden. Entscheidend ist immer die konkrete Frist im Zuwendungsbescheid Ihres Kunden.

Unser Tipp: Starten Sie den BnD-Prozess möglichst zeitnah nach Abschluss der Maßnahme. So bleibt ausreichend Zeit, falls Unterlagen fehlen oder noch Rückfragen entstehen.

So funktioniert der BnD-Prozess in autarc

Laden Sie im jeweiligen Projekt unter Fördernachweis KfW Heizungsförderung die erforderlichen Unterlagen hoch.

autarc leitet diese anschließend an den zuständigen Energieberater weiter.

Dieser prüft die Dokumente und erstellt nach erfolgreicher Prüfung die BnD-ID.

Ihr Kunde kann die BnD-ID anschließend gemeinsam mit den erforderlichen Nachweisen im Portal „Meine KfW“einreichen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Dokumente sollten Sie für die Prüfung bereithalten:

Erforderliche Unterlagen:

  • alle projektbezogenen Rechnungen, nicht nur die Schlussrechnung

  • Heizlastberechnung inklusive der relevanten Seiten zum hydraulischen Abgleich und der korrekten Spreizung

  • VdZ-Formular als Nachweis des hydraulischen Abgleichs

  • JAZ-Berechnung über den Rechner des Bundesverbands Wärmepumpe

Wenn der hydraulische Abgleich in autarc durchgeführt wurde, können Sie das VdZ-Formular direkt im Projekt herunterladen.

Wird bei der JAZ-Berechnung kein separater Report erzeugt, kann auch ein Screenshot als Nachweis verwendet werden.

Zusätzlich hilfreich:

  • Foto der neuen Anlage

  • Entsorgungsbestätigung der alten Anlage

Wenn für den Antrag weitere Boni berücksichtigt wurden, können zusätzliche Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel zur Selbstnutzung oder zum Haushaltseinkommen.

Was passiert, wenn die tatsächlichen Kosten von der BzA abweichen?

Weichen die tatsächlichen Projektkosten von den in der Bestätigung zum Antrag (BzA) angegebenen Kosten ab, sollte der Fall vor Abschluss der BnD geprüft werden.

Die BnD kann in diesem Fall nicht einfach mit abweichenden Kosten abgeschlossen werden. Gegebenenfalls muss zunächst die BzA mit den tatsächlichen Projektdaten korrigiert werden.

Bitte melden Sie sich in einem solchen Fall frühzeitig bei unserem Energieberater-Team unter [email protected] und senden Sie uns den Projektnamen sowie die entsprechende BzA-ID mit. So können wir gemeinsam prüfen, welche Anpassung im konkreten Fall erforderlich ist.

Unser Tipp: Hinterlegen Sie die voraussichtlichen Kosten bereits bei der BzA möglichst vollständig und realistisch. Dazu gehören Bruttowerte, alle relevanten Gewerke sowie die entsprechenden Umfeldmaßnahmen.

Häufige Gründe für Rückfragen

Damit die Prüfung möglichst reibungslos verläuft, achten Sie insbesondere auf folgende Punkte:

  • Rechnungen sollten die relevanten Einzelpositionen enthalten.

  • Die tatsächlich eingebaute Anlage sollte mit den Angaben aus dem Antrag übereinstimmen.

  • Die Unterlagen zum hydraulischen Abgleich sollten vollständig sein.

  • Für beantragte Boni sollten die entsprechenden Nachweise vorliegen.

  • Reichen Sie alle projektbezogenen Rechnungen ein und nicht ausschließlich die Schlussrechnung.

Welche Förderkonditionen gelten?

Für die Höhe der Förderung ist grundsätzlich der bestehende Zuwendungsbescheid maßgeblich.

Wurde die Förderung noch zu den Konditionen vor dem 21. Juli 2026 zugesagt, bleiben diese Konditionen prinzipiell auch dann bestehen, wenn die Maßnahme erst später umgesetzt und die BnD entsprechend später erstellt wird.

Wie geht es weiter?

Den vollständigen Ablauf von der BzA bis zur BnD erklären wir im Artikel BzA & BnD: Förderanträge für die KfW-Heizungsförderung“.

Weitere Informationen zur Gültigkeit der BzA und den jeweils geltenden Förderbedingungen finden Sie im Artikel „Wie lange ist die BzA gültig – und welche Förderkonditionen gelten?“

Bei Fragen zu einem konkreten Förderfall erreichen Sie unser autarc-Energieberater-Team unter [email protected].

Quelle: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458).

Stand: 11.09.2026

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