Nein, es ist ausreichend, wenn Sie den Lieferungs- oder Leistungsvertrag des Hauptgewerkes (Heizung) hochladen.
Quelle: KfW, Stand: 02. März 2024
Nein, es ist ausreichend, wenn Sie den Lieferungs- oder Leistungsvertrag des Hauptgewerkes (Heizung) hochladen.
Quelle: KfW, Stand: 02. März 2024