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Darf vor Antragstellung bereits mit dem Vorhaben begonnen werden?

Verfasst von Etienne Krause
Vor über 2 Jahren aktualisiert

Nein, vor Antragstellung und Förderzusage darf nicht mit dem Vorhaben begonnen werden.

Ausnahme: Bei einem Vorhabens­beginn zwischen dem Datum der Veröffent­lichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. In diesem Fall ist die aufschiebende oder auflösende Bedingung im Lieferungs- und Leistungs­vertrag nicht verpflichtend.

Diese Ausnahme ist nicht in der Förderprüfung enthalten!

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