1) Beantragt, aber nicht bewilligt oder begonnen
Ein Wechsel ist möglich! Vor Beginn des Vorhabens kann ein Wechsel erfolgen, jedoch nicht danach. Bei Verzicht auf eine Zusage nach Inkrafttreten der neuen Förderbedingungen am 29. Dezember 2023 kann sofort ein neuer Antrag unter den neuen Konditionen gestellt werden, sofern das Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Die Sperrfrist von sechs Monaten gilt bis zum 31. Dezember 2024 nicht, was einen flexiblen Wechsel ermöglicht.
Bitte beachten Sie, dass für die genehmigten Förderanträge eine Aufhebung des Antrags vorgelegt werden muss, bevor die BzA erstellt werden kann.
2) Beantragt, bewilligt aber noch nicht begonnen
Ein Wechsel ist möglich! Vor Beginn des Vorhabens kann ein Wechsel erfolgen, jedoch nicht danach.
3) Beantragt, bewilligt und bereits begonnen
In diesem Fall ist ein Wechsel leider nicht mehr möglich.
Hinweis: Eine erneute Anfrage trotz bereits vorheriger Zusage (bei der BAFA) stellt nicht sicher, dass auch diesmal eine Zusage (bei der KfW) erteilt wird.