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Förderprüfung, FörderHilfe, Fördernachweis und BnD – was ist der Unterschied?

Verfasst von Divine Bunda-Rühl

Im Förderprozess gibt es mehrere Begriffe, die ähnlich klingen, aber unterschiedliche Schritte beschreiben.

Wichtig ist vor allem die richtige Reihenfolge:

  1. Förderprüfung – Förderfähigkeit und mögliche Förderhöhe prüfen

  2. FörderHilfe – Förderantrag mit Unterstützung von autarc vorbereiten

  3. Fördernachweis – nach Abschluss der Maßnahme alle erforderlichen Unterlagen einreichen

  4. BnD – Bestätigung nach Durchführung für die Auszahlung der Förderung

1. Förderprüfung – der erste Schritt

Die Förderprüfung sollte immer am Anfang stehen.

Wann? Bevor Sie die Förderhilfe beauftragen und bevor die Bestätigung zum Antrag erstellt wird.

Kosten: kostenlos.

Was passiert dabei?
Sie hinterlegen die relevanten Projektdaten in autarc und starten die Förderprüfung.

Anschließend erhalten Sie eine Einschätzung:

  • ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist,

  • welche Förderhöhe voraussichtlich möglich ist,

  • welche Boni berücksichtigt werden können.

Die Förderprüfung hilft Ihnen dabei, Ihrem Kunden frühzeitig eine erste Einschätzung zur möglichen Förderung zu geben.

Wichtig: Die Förderprüfung ist noch kein Förderantrag und erzeugt keine BzA.

2. FörderHilfe – Unterstützung beim Förderantrag

Wenn die Förderprüfung positiv ausgefallen ist und die Planung steht, können Sie die FörderHilfe beauftragen.

Kosten: 249 € netto pro Wohneinheit.

Wo? Im Projekt unter Services > Förderhilfe.

Was passiert dabei?

Sie reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Anschließend prüft unser Energie-Effizienz-Experte die Angaben und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA).

Sie erhalten die BzA-ID und können diese an Ihren Kunden weitergeben.
Mit der BzA-ID kann Ihr Kunde anschließend den Förderantrag über das KfW-Portal stellen.

Dabei sollten Sie drei Punkte beachten:

  • Eine BzA ist ab Erstellung sechs Monate gültig.

  • Die Förderhöhe richtet sich grundsätzlich nach den Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung, nicht nach dem Zeitpunkt der BzA-Erstellung.

  • Mit der Maßnahme darf grundsätzlich erst nach den für den Förderfall geltenden Voraussetzungen begonnen werden. Vorher sollte ein Liefer- und Leistungsvertrag mit entsprechender aufschiebender oder auflösender Bedingung geschlossen werden.

3. Fördernachweis – nach Abschluss der Maßnahme

Nach Abschluss der Maßnahme folgt der Fördernachweis.

Wann? Nach Fertigstellung der Anlage und Erstellung der Schlussrechnung.

Kosten: Der Fördernachweis ist im Rahmen der FörderHilfe enthalten.

Wo? Im Projekt unter Services > Fördernachweise.

Dort laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch, zum Beispiel:

  • alle projektbezogenen Rechnungen,

  • Heizlastberechnung,

  • Unterlagen zum hydraulischen Abgleich,

  • VdZ-Formular,

  • JAZ-Berechnung.

Die Unterlagen werden anschließend durch den zuständigen Energie-Effizienz-Experten geprüft.

Der Bereich Fördernachweise wird für das jeweilige Projekt durch das autarc-Energieberater-Team freigeschaltet. Wenn Sie ihn trotz abgeschlossener BzA-ID nicht sehen, wenden Sie sich bitte mit dem Projektnamen an unseren Support.

4. BnD – Bestätigung nach Durchführung

Nach erfolgreicher Prüfung des Fördernachweises wird die Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellt. Dabei erhalten Sie eine BnD-ID.

Ihr Kunde reicht diese anschließend zusammen mit den erforderlichen Nachweisen im Portal „Meine KfW“ ein. Auf dieser Grundlage prüft die KfW die Auszahlung des Zuschusses. Die BnD ist ab Erstellung 12 Monate gültig.

Fristen beachten

Die erforderlichen Nachweise müssen grundsätzlich innerhalb der vorgegebenen Nachweisfrist eingereicht werden.

Maßgeblich ist dabei immer die Frist im Zuwendungsbescheid Ihres Kunden.

Wir empfehlen deshalb, den Fördernachweis möglichst zeitnah nach Abschluss der Maßnahme zu starten.

Die häufigsten Fehler bei der Reihenfolge

FörderHilfe ohne vorherige Förderprüfung

Die Förderprüfung sollte zuerst erfolgen. So können Sie vor der kostenpflichtigen Beauftragung prüfen, ob das Projekt grundsätzlich förderfähig ist und welche Förderung voraussichtlich möglich ist.

Förderprüfung mit Förderzusage verwechselt

Eine positive Förderprüfung ist noch keine Zusage der KfW.

Sie dient lediglich der Einschätzung der Förderfähigkeit und Förderhöhe.

BzA erstellt, Antrag aber nicht zeitnah gestellt

Eine BzA ist sechs Monate gültig. Gleichzeitig reserviert sie keine bestimmte Förderhöhe. Wenn sich Förderbedingungen ändern, ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend.

Die beschriebenen Prozesse beziehen sich auf die KfW-Heizungsförderung 458.
Für BAFA-Förderungen gelten die jeweiligen Prozesse, Formulare und Portale des BAFA. Es gelten unsere jeweils aktuellen AGB.

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