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Was muss in der Rechnung berücksichtigt sein?
Was muss in der Rechnung berücksichtigt sein?

Anforderung an Rechnungen für den KfW Zuschuss 458

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Verfasst von Thies Hansen
Vor über einer Woche aktualisiert

Anforderung an Rechnungen für den KfW Zuschuss 458

Rechnungen müssen die nachfolgenden Eckpunkte erfüllen:

  • Ausweis des Namens des Antragstellers

  • Ausweis der förderfähigen Maßnahme

  • Ausweis der Arbeitsleistung

  • Ausweis des Durchführungszeitraums

  • Ausweis der Adresse des Gebäudes

  • Ausfertigung in deutscher Sprache

Hinweis zur Prüffähigkeit der Rechnungen:

In Rechnungen sind für die eingebauten Materialien die energetisch relevanten Kennwerte mit anzugeben, wie z. B. Uw-Wert, Wärmeleitfähigkeit (Bemessungswert) und Materialdicke von Dämmstoffen sowie vollständige Produktbezeichnungen der der förderfähigen Anlagentechnik sowie die relevanten Einzelpositionen wie Pufferspeicher, Wärmemengenzähler, hydraulischer Abgleich etc.

Die Zuordnung zur eingebauten Position im Gebäude sowie zu den vorzulegenden Herstellernachweisen und Datenblättern muss eindeutig sein.

Die Rechnungen müssen die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein.

Werden Teilrechnungen/Abschlagsrechnungen vorgelegt, so ist zusätzlich eine zusammenfassende Schlussrechnung vorzuhalten. Rechnungen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (zum Beispiel Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise vorzulegen.

Die gesetzlichen Vorgaben zur Rechnungsstellung gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG) müssen eingehalten werden.

Der Name in den Rechnungen muss mit dem Namen im Förderantrag/Zuwendungsbescheid übereinstimmen (Vor- und Nachname)!

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