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Welche Anforderungen an die Rechnungsstellung und die Ausführung muss ich beachten?
Welche Anforderungen an die Rechnungsstellung und die Ausführung muss ich beachten?
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Verfasst von Etienne Krause
Vor über einer Woche aktualisiert

Um einen reibungslosen Ablauf und spätere Nachforderungen und Korrekturen zu garantieren, sind einige Punkte zwingend zu beachten.

Der Fördergeber stellt hohe Ansprüche an die Rechnungsstellung, welche wir Ihnen nachfolgend aufzeigen.

Anforderungen an die Rechnungsstellung

Um zu gewährleisten, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. die KFW die Förderfähigkeit der Maßnahme anerkennt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die unten aufgeführten Anforderungen an die Rechnungsstellung eingehalten werden.

  • Die Rechnungen müssen in deutscher Sprache ausgestellt sein

  • Die Rechnungen müssen auf den Antragsteller ausgestellt sein

  • Der Investitionsstandort muss auf den Rechnungen ausgewiesen sein

  • Der Leistungszeitraum muss auf den Rechnungen ausgewiesen sein

  • Aus den Rechnungen muss eindeutig hervorgehen, ob es sich um eine Abschlags- oder Schlussrechnung handelt

  • Die Rechnungen und ggf. einzelne Rechnungspositionen müssen sich eindeutig den
    förderfähigen Maßnahmen zuordnen lassen
    o Pauschalrechnungen werden nicht anerkannt!

  • Bei den Rechnungspositionen der verbauten Bauteile muss eine detaillierte
    Beschreibung des jeweiligen Bauteils erfolgen und die energetischen Kennwerte des Bauteils ersichtlich sein (z.B. genaue Typenbeschreibung der verbauten Heizung)

  • Aus den Rechnungspositionen der Arbeitsleistung müssen detaillierte Angaben über die Arbeitsleistung hervorgehen

Die gesetzlichen Vorgaben zur Rechnungsstellung gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG) müssen eingehalten werden.

Definition Fachunternehmen

Damit die Maßnahme gefördert wird, muss Sie von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Dieses muss auch eine Fachunternehmererklärung vorlegen und die Rechnung stellen.

Dazu schreibt das Bafa bzw. die KFW folgendes: "Die Fachunternehmererklärung ist durch eine Person zu erbringen, die auf das Gewerk der zu fördernden Einzelmaßnahme spezialisiert und im Auftrag eines bauausführenden Betriebes tätig ist. Für in Deutschland ansässige Unternehmen gilt: Das Fachunternehmen muss über eine Eintragung in die Handwerksrolle in einem entsprechenden Gewerk verfügen und diese über die Nummer der Handwerkskaste nachweisen können."

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