Wärmebrücken sind Bereiche in der Gebäudehülle, an denen Wärme schneller nach außen gelangt als in den angrenzenden, besser gedämmten Bauteilen. Typische Schwachstellen sind Ecken, Anschlüsse von Dächern und Decken, Fensterlaibungen oder Übergänge zwischen unterschiedlichen Materialien – etwa Stahlbeton und Mauerwerk.
Pauschale Wärmebrückenzuschläge nach Gebäudetyp
Je nach Gebäudeart und Detaillierungsgrad der Planung gelten unterschiedliche pauschale Zuschläge:
1. Bestandsbauten
Für bestehende Gebäude ohne detaillierte Nachweise wird standardmäßig ein pauschaler Zuschlag von 0,10 W/(m²·K) angesetzt.
2. Neubauten
Bei Neubauten hängt der anzusetzende Zuschlag davon ab, ob und wie die Wärmebrückenplanung durchgeführt wurde:
Kategorie A (Gleichwertigkeitsnachweis gemäß DIN 4108, Beiblatt 2):
0,05 W/(m²·K)
→ Standardwert bei üblicher Sorgfalt in Planung und Ausführung.
Kategorie B (verbesserter Gleichwertigkeitsnachweis):
0,03 W/(m²·K)
→ Gilt, wenn alle Details besonders wärmebrückenarm geplant und ausgeführt werden.
Sonderfall: Innendämmung > 50 % + Massivdecken
In Neubauten mit überwiegender Innendämmung und Massivdecken steigt das Risiko für Wärmebrücken. → 0,15 W/(m²·K)