Es kommt darauf an, was hinter der Wand für thermische Konditionen vorliegen. Bei einer Doppelhaushälfte muss die Außenwand (also die Haustrennwand) für das EG und OG nicht mit erfasst werden, da die Gegebenheiten beim Nachbarn vermutlich gleich konditioniert sind (beheizte Räume). Also fallen diese Flächen heraus.
Wenn aber z.B. der Dachboden oder Keller des Nachbarhauses unbeheizt ist, dann muss eine Innenwand gegen unbeheizten Nebenraum erfasst werden.