Während der Sperrzeit einer Wärmepumpe besteht die Möglichkeit, dass das Energieversorgungsunternehmen (EVU) die Stromversorgung der Wärmepumpe für eine bestimmte Zeit unterbrechen kann. Dadurch wird das Stromnetz in Spitzenzeiten entlastet und der Energieverbrauch kann ausgeglichen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften für die Sperrzeit finden Sie im § 7 der Bundestarifordnung Elektrizitäts-Gesetz.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Energieversorger, ob und welche Sperrzeit bei Ihnen vorliegt.